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Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“§ 1 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen errichtet unter dem Namen „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Chemnitz.