Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2172/1#abs-1 (1) Dem am 14. Dezember 1995 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2172/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.