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Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2026

§ 2 Gegenstand der Ausgleichsleistungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Ausgleichsleistungen sind ein pauschaler finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Sachsen, deren Einnahmen in den Monaten Januar bis Dezember 2026 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets zurückgegangen sind und deren Ausgaben nicht gedeckt werden können aus

1. Fahrgeldeinnahmen

2. Ausgleichszahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die vor dem 1. Mai 2023 geregelt wurden und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffen, sowie

3. Ausgleichszahlungen nach allgemeinen Vorschriften im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

§ 1 § 3