Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen …Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 20. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 86) außer Kraft.
Dresden, den 16. Juni 2025
Der Staatsminister des Innern
Armin Schuste