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Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen§ 11 Verschwiegenheit
Stand: 26.08.2026
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben die ihnen während eines Verfahrens zugehenden Dokumente vertraulich zu behandeln.