Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Oberlausitzer Bergland/Hohwald“

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21019/3#abs-1 (1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei den folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:

Diesntzeiten Beistrich Wochentage Dienstzeiten

– Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Dresden –

Stauffenbergallee 2, Raum 2080

01099 Dresden

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

– Landratsamt Bautzen

Bahnhofstraße 9, Raum 103

02625 Bautzen

Montag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

– Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Bürgerbüro Sebnitz

Kirchstraße 5, Raum 107

01855 Sebnitz

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21019/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.

Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen https://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.

§ 2 § 4