Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Oberlausitzer Bergland/Hohwald“
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21019/3#abs-1 (1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei den folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
Diesntzeiten Beistrich Wochentage Dienstzeiten
– Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Dresden –
Stauffenbergallee 2, Raum 2080
01099 Dresden
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
– Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9, Raum 103
02625 Bautzen
Montag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
– Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bürgerbüro Sebnitz
Kirchstraße 5, Raum 107
01855 Sebnitz
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21019/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.
Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen https://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.