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Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und GiroverbandArtikel 1
Stand: 26.08.2026
Dem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.