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Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, die als Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst auf dem Gebiet des Infektionsschutzes und der Infektionsprävention, der Hygieneüberwachung, der Trink- und Badewasserüberwachung sowie des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes tätig werden.

§ 2