Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, die als Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst auf dem Gebiet des Infektionsschutzes und der Infektionsprävention, der Hygieneüberwachung, der Trink- und Badewasserüberwachung sowie des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes tätig werden.