Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

89 Textilkennzeichnung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

89 Textilkennzeichnung Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

hoheit-

liche

Leis-

tung

89 Textilkennzeichnung

Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)

1. Anordnung von Maßnahmen bei Verdacht auf unzureichende oder fehlerhafte Kennzeichnung und Etikettierung beziehungsweise abweichende Faserzusammensetzung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 nach § 9 Abs. 3 TextilKennzG 67 bis 1070

2. Anordnung von Maßnahmen bei unzureichender oder fehlerhafter Kennzeichnung oder Etikettierung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 nach § 9 Abs. 4 TextilKennzG 67 bis 750

3. Untersagung bei fortdauerndem Verstoß gegen die Anforderungen des TextilKennzG oder der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 nach § 9 Abs. 5 TextilKennzG 67 bis 630

§ 4