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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis89 Textilkennzeichnung
Stand: 26.08.2026
89 Textilkennzeichnung Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
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89 Textilkennzeichnung
Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
1. Anordnung von Maßnahmen bei Verdacht auf unzureichende oder fehlerhafte Kennzeichnung und Etikettierung beziehungsweise abweichende Faserzusammensetzung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 nach § 9 Abs. 3 TextilKennzG 67 bis 1070
2. Anordnung von Maßnahmen bei unzureichender oder fehlerhafter Kennzeichnung oder Etikettierung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 nach § 9 Abs. 4 TextilKennzG 67 bis 750
3. Untersagung bei fortdauerndem Verstoß gegen die Anforderungen des TextilKennzG oder der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 nach § 9 Abs. 5 TextilKennzG 67 bis 630