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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis69 Mutterschutz und Elternzeit
Stand: 26.08.2026
69 Mutterschutz und Elternzeit Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
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69 Mutterschutz und Elternzeit
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
1. Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung nach § 17 Abs. 2 MuSchG 55 bis 1 400
2. Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung nach § 18 Abs. 1 Satz 4 BEEG 55 bis 1 400
3. Genehmigung der Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nach § 28 Abs. 1 Satz 1 MuSchG 30 bis 500
4. Vorläufige Untersagung der Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 28 Abs. 2 Satz 3 MuSchG 30 bis 500
5. Bescheinigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion nach § 28 Abs. 3 Satz 2 MuSchG 30 bis 500
6. Anordnung einer Maßnahme nach § 29 Abs. 3 MuSchG 30 bis 2 300