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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis59 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Stand: 26.08.2026
59 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
Lfd. Nr. Tarif-
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59 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Bundeskleingartengesetz ( BKleingG)
1. Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen nach § 2 BKleingG 30 bis 280
2. Regelmäßige Überprüfung bereits anerkannter gemeinnütziger Kleingartenvereine (Gemeinnützigkeitsaufsicht) § 2 BKleingG 17 bis 280