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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

59 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Stand: 26.08.2026

Sachsen

59 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

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tung

59 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Bundeskleingartengesetz ( BKleingG)

1. Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen nach § 2 BKleingG 30 bis 280

2. Regelmäßige Überprüfung bereits anerkannter gemeinnütziger Kleingartenvereine (Gemeinnützigkeitsaufsicht) § 2 BKleingG 17 bis 280

§ 4