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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

36 Fahrpersonalgesetz

Stand: 26.08.2026

Sachsen

36 Fahrpersonalgesetz Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

hoheit-

liche

Leis-

tung

36 Fahrpersonalgesetz

Fahrpersonalgesetz (FPersG)

Fahrpersonalverordnung (FPersV)

1. Aufsichtsmaßnahmen nach § 4 Abs. 1a in Verbindung mit Abs. 3 und 5 FPersG 30 bis 300

2. Aufsichtsmaßnahmen nach § 4 Abs. 1a in Verbindung mit § 20 FPersV 30 bis 300

3. Erst- und Folgeerteilung sowie Ersatzausstellung von Fahrtenschreiberkarten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 FPersV einschließlich der regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Fremdleistungen Dritter

3.1 Fahrerkarte 38,72

je Karte

3.2 Unternehmenskarte

3.2.1 bei Beantragung von bis zu zwei Karten 38,05

je Karte

3.2.2 bei Beantragung von mehr als zwei Karten 35,78

je Karte

3.3 Werkstattkarte 40,82

je Karte

Anmerkung

zu Tarifstelle 3:

Die nach Tarifstelle 3 zu erhebenden Gebühren erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 4