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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis36 Fahrpersonalgesetz
Stand: 26.08.2026
36 Fahrpersonalgesetz Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
Lfd. Nr. Tarif-
stelle Gegenstand Gebühren
EUR Schlicht-
hoheit-
liche
Leis-
tung
36 Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
1. Aufsichtsmaßnahmen nach § 4 Abs. 1a in Verbindung mit Abs. 3 und 5 FPersG 30 bis 300
2. Aufsichtsmaßnahmen nach § 4 Abs. 1a in Verbindung mit § 20 FPersV 30 bis 300
3. Erst- und Folgeerteilung sowie Ersatzausstellung von Fahrtenschreiberkarten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 FPersV einschließlich der regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Fremdleistungen Dritter
3.1 Fahrerkarte 38,72
je Karte
3.2 Unternehmenskarte
3.2.1 bei Beantragung von bis zu zwei Karten 38,05
je Karte
3.2.2 bei Beantragung von mehr als zwei Karten 35,78
je Karte
3.3 Werkstattkarte 40,82
je Karte
Anmerkung
zu Tarifstelle 3:
Die nach Tarifstelle 3 zu erhebenden Gebühren erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer.