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Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)Präambel
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen kommen darin überein, nach einem erfolgreichen Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk zu überarbeiten und zu modernisieren. Sie wollen damit den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen stärken, in den drei mitteldeutschen Ländern die kulturelle Vielfalt und Identität fördern sowie zum demokratischen Dialog, zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Erhalt der Lebensgrundlagen und des Friedens beitragen. Die vertragschließenden Länder sind sich darüber einig, dass durch die Neufassung des Staatsvertrages der bisherige Mitteldeutsche Rundfunk in seinem rechtlichen Bestand als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nicht berührt wird.
Im Rahmen einer konvergenten Medienwelt soll der Mitteldeutsche Rundfunk durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung wirken. Der Mehrländeranstalt kommt dadurch eine besondere publizistische Bündelungswirkung und Einordnungsfunktion zu.
Die qualitativ hochwertigen und multimedialen Angebote des Mitteldeutschen Rundfunks sollen dazu insbesondere das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse, das kulturelle Leben sowie Entwicklungen in der Gesellschaft darstellen und dabei umfassend die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte einbeziehen. Die Angebote müssen sich an sämtliche Bevölkerungsgruppen richten und alle Altersgruppen erreichen; hierbei ist auch den Belangen von Menschen mit Behinderung besonders Rechnung zu tragen. Bei dieser Angebotsrealisierung sind regionale Produzentinnen und Produzenten zu berücksichtigen.
Der Mitteldeutsche Rundfunk trägt dazu bei, dass die Wahrnehmbarkeit der Abbildung der Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in dem ARD-Gemeinschaftsangebot erhöht wird. Dabei ist es Ziel, die gemeinschaftliche Kraft des als Mehrländeranstalt konzipierten Mitteldeutschen Rundfunks in alle seine Regionen wirken zu lassen.