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Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 30. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 1. Februar 2018 außer Kraft. Sind nicht alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. Mai 2021 bei der Staatskanzlei des Freistaats Thüringen in Erfurt hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos und der Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 30. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 1. Februar 2018, bleibt in Kraft. Die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen teilt dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist in den Gesetz- und Verordnungsblättern der jeweiligen Länder bekannt zu machen.
Dresden, den 11. Januar 2021
Für den Freistaat Sachsen:
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Michael Kretschmer
Magdeburg, den 12. Januar 2021
Für das Land Sachsen-Anhalt:
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Reiner Haseloff
Erfurt, den 22. Dezember 2020
Für den Freistaat Thüringen:
Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen
Bodo Ramelow