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Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19072/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19072/2#abs-2 (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 24. März 2021
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller