Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von Zuständigkeiten bei der Gewährung von Zusatz- und Unterstützungsleistungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von …

§ 2 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 29. Juni 2020

Der Staatsminister des Innern

Prof. Dr. Roland Wöller

§ 1