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§ 2 SN-18759 (Sachsen) — Inkrafttreten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von Zuständigkeiten bei der Gewährung von Zusatz- und Unterstützungsleistungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 29. Juni 2020

Der Staatsminister des Innern

Prof. Dr. Roland Wöller