Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2019 Nr. 8, S. 324, Fsn-Nr. 271-4.1

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verlängerung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen (Sächsische Wohnpflichtverlängerungsverordnung – SächsWoPflVerlVO)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 03.05.2019 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatenbezogene Wohnpflichtverlängerung
  3. § 2 Wohnpflichtverlängerung bei Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder unzulässig
  4. § 3 Grenzen der Wohnpflichtverlängerung
  5. § 4 Inkrafttreten
  6. Anlage (zu § 1)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    25.04.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. April 2025 (SächsGVBl. S. 201)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    11.04.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.04.2022

    SächsGVBl. 2022 S. 286

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).