Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Übertragung der Zuständigkeit zur Regelung der Wertausgleichsansprüche auf die Regierungspräsidien
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Übertragung der …§ 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 23. Mai 1997
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt