Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen …§ 1 Errichtung des Fonds
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen errichtet ein Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“.