Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und …

Artikel 1 Zustimmung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Dem am 8. September 2017 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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