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Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der …

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Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-17386/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-17386/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Dresden, den 31. März 2012

Der Landtagspräsident

Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz

Christine Clauß

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