Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den …

Eingangsformel

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Das Land Baden-Württemberg,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

das Land Sachsen-Anhalt und

das Land Schleswig-Holstein,

– nachfolgend „Länder“ genannt –

schließen folgenden Staatsvertrag:

Die vertragsschließenden Länder richten aufgrund der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen einen gemeinsamen Studiengang für den Amtsanwaltsdienst ein und errichten für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung ein Gemeinsames Prüfungsamt. Hierzu treffen sie die folgenden besonderen Vereinbarungen:

§ 1