nu:legal · recht.nulegal.eu

Eingangsformel SN-16955 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land Baden-Württemberg,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

das Land Sachsen-Anhalt und

das Land Schleswig-Holstein,

– nachfolgend „Länder“ genannt –

schließen folgenden Staatsvertrag:

Die vertragsschließenden Länder richten aufgrund der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen einen gemeinsamen Studiengang für den Amtsanwaltsdienst ein und errichten für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung ein Gemeinsames Prüfungsamt. Hierzu treffen sie die folgenden besonderen Vereinbarungen: