Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Untere Müglitz/Gottleuba“

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16226/1#abs-1 (1) Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte und Liebstadt sowie der Gemeinden Dohma, Kreischa, Müglitztal und Bahretal im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16226/1#abs-2 (2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Untere Müglitz/Gottleuba“.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16226/1#abs-3 (3) Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für das Verordnungsgebiet die Einschränkungen und Verbote des § 76 Absatz 2 bis 5 des Sächsischen Wassergesetzes.

§ 2