Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lugteich bei Grüngräbchen“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Schwepnitz, Ortsteil Grüngräbchen im Landkreis Kamenz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Lugteich bei Grüngräbchen“.

§ 2