Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Röderauwald Zabeltitz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 3 Schutzzweck

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/3#abs-1 (1) Schutzzweck ist die Bewahrung, pflegliche Nutzung und naturschutzgerechte Entwicklung eines zusammenhängenden Komplexes von Auen-, Bruch- und Niederungswäldern im Binnendelta des Flusssystems der Röder bei Zabeltitz. Das Waldgebiet repräsentiert im Naturraum Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung den in Größe und Eigenart bedeutendsten und einen nacheiszeitlich durchgängig bewaldeten Auenstandort mit einem besonderen Entwicklungspotential für Naturwälder. Es soll die artenreiche Flora und Fauna ausreifender gewässerreicher Dauerwälder in möglichst vollständigen Lebensgemeinschaften nachhaltig sichern.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/3#abs-2 (2) Das Gebiet ist Bestandteil eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42), in der jeweils geltenden Fassung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/3#abs-3 (3) Schutzzweck ist insbesondere

1. die Erhaltung und Entwicklung des Gesamtgebietes und seiner Teile in ihrem räumlichen und funktionellen Zusammenhang unter Vermeidung auenstörender hydrologischer Eingriffe, direkter Stoffeinträge sowie innerer und äußerer Störungseinflüsse;

2. die Verbesserung der Kohärenzbedingungen zu angrenzenden und benachbarten Lebensräumen, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von gemeinschaftlicher Bedeutung sind;

3. die Erhaltung der grundwassernahen Auenböden mit ihrer ursprünglichen Schichtung und in ihrem vorhandenen Relief als gebietsprägendes Bodenpotential;

4. die Erhaltung der Fließ- und Standgewässer einschließlich der nur zeitweilig Wasser führenden Flutmulden, Gräben und Senken in ihrer natürlichen oder bei vorhandenem Ausbau mindestens naturnahen Struktur sowie mit weitestgehend natürlicher Gewässerdynamik und natürlicher Gewässergüte als gebietsprägendes hydrologisches Potential;

5. die Erhaltung und Entwicklung von Elligastbach und Kleiner Röder als Naturbäche des Tieflandes mit Kiesuntergrund;

6. die Entwicklung und Erhaltung eines Naturwaldes unter Gewährleistung eines möglichst weitgehenden ungestörten Sukzessionsablaufes in den Sonderschutzzonen;

7. die Entwicklung der übrigen Wälder zu dem natürlichen Vegetationspotential entsprechenden Dauerwäldern, insbesondere Walzenseggen-Erlenbruchwald, Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald, Waldlabkraut-Hainbuchen-Eichenwald und Hainsimsen-Eichen-Buchenwald, mit Pufferwirkung für die über das Gebiet vernetzten Naturwaldflächen;

8. die Gewährleistung des wald- und gewässergestaltenden Wirkens der Biberpopulation des Gebietes;

9. die Bewahrung und zielgerichtete Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der gebietseigenen Lebensraum-Typen gemäß Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie;

10. die Bewahrung und zielgerichtete Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der gebietseigenen Populationen aller Tier- und Pflanzenarten gemäß der Anhänge II und IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, insbesondere von Biber, Fischotter, allen Fledermausarten, Rotbauchunke, Kammmolch, Moorfrosch, Springfrosch, Europäischer Sumpfschildkröte, Zauneidechse, Schlammpeitzker, Heldbock, Hirschkäfer, Eremit und Grüner Keiljungfer;

11. der Schutz von Lebensräumen und Vermehrungsstätten für vom Aussterben bedrohte und störungsempfindliche Tierarten mit teilweise großen Raum- und speziellen Habitatansprüchen, insbesondere von Schwarzstorch, Fischadler, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Eisvogel, Zwergschnäpper, Großer Flussmuschel, Stumpfer Sumpfdeckelschnecke und Gemeiner Keiljungfer.

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