Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Röderauwald Zabeltitz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von etwa 283 ha.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/2#abs-2 (2) Das Schutzgebiet umfasst das zusammenhängende Waldgebiet entlang der Rödergewässer zwischen Raden im Norden, Görzig im Westen, der Baudaer Mühle im Süden und Zabeltitz im Osten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/2#abs-3 (3) Innerhalb des Schutzgebietes sind drei Sonderschutzzonen mit Naturwald und Entwicklungsbereichen in einer Größe von insgesamt etwa 52 ha ausgewiesen. Zwei von ihnen liegen nördlich der das Schutzgebiet querenden Kreisstraße 409 am westlichen und östlichen Rand des Schutzgebietes. Eine Sonderschutzzone liegt südlich dieser Straße am westlichen Schutzgebietsrand. Die Sonderschutzzonen umfassen nach dem Stand der Flurkarten auf dem Gebiet
1. der Gemeinde Zabeltitz, Gemarkung Zabeltitz, die Flurstücke 674/1, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1050, 1051/1, 1052, 1053, 1054, 1074, 1075, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083, 1084, 1085, 1086 (tw), 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1097, 1098, 1099 und 1100/1 (tw);
2. der Gemeinde Zabeltitz, Gemarkung Görzig, das Flurstück 414/2.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/2#abs-4 (4) Die Grenzen des Schutzgebietes sowie der Sonderschutzzonen sind in einer Übersichtskarte vom 18. November 2003 im Maßstab 1 : 10 000 und in vierzehn Flurkarten vom 18. November 2003 im Maßstab 1: 000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in den Flurkarten. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung wird im Sächsischen Amtsblatt verkündet. Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3090 auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15238/2#abs-5 (5) Die Verordnung mit Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.