Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Polenzwald“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Schutzzweck ist
1. die Erhaltung eines überregional bedeutsamen Lebensraumkomplexes mit naturnahen Eichen-Hainbuchen-Waldgesellschaften, Sumpf- und Bruchwaldbereichen und bachbegleitenden Schwarzerlenbeständen sowie mit Grünlandstandorten unterschiedlicher Ausprägung;
2. die Erhaltung und zielgerichtete Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhandenen natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 S. 7), insbesondere der großflächigen und sehr gut ausgeprägten Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170) sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der Kohärenz des Schutzgebietes NATURA 2000 und für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gebietes von Bedeutung sind;
3. die Erhaltung und biotopgemäße Entwicklung der Grünlandbereiche durch pflegliche Nutzung oder Biotoppflege;
4. die Erhaltung und biotopgemäße Entwicklung einer landschafts- und biotoptypischen Wasserführung und Gewässerstruktur der Fließgewässer;
5. die Entwicklung der nicht naturnah bestockten Waldbereiche zu naturnahen, reich strukturierten und standortgerechten Waldbeständen;
6. die Erhaltung und Sicherung eines aufgrund seiner historischen Entwicklung aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen wertvollen naturnahen Biotopkomplexes;
7. die Bewahrung beziehungsweise Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG, beispielsweise Rotbauchunke, Kammmolch und Schwarzblauer Ameisenbläuling sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.