Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Innenkippe Nochten“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Schutzzweck ist
1. die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. das Zulassen der natürlichen Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wild lebender Tier- und Pflanzenarten auf Sukzessionsflächen, welche von weiteren menschlichen Einwirkungen weitestgehend unbeeinflusst bleiben sowie der Schutz einer der größten Kreuzkrötenpopulationen Sachsens,
3. der Schutz gefährdeter Vogelarten wie Dorngrasmücke, Steinschmätzer und Neuntöter sowie des vom Aussterben bedrohten Birkhuhns durch Offenhaltung ausgewählter Flächen,
4. in der vom Braunkohletagebau stark beeinträchtigten Region um Weißwasser Ersatz für beseitigte Lebensräume zu schaffen,
5. Teile eines ökologischen Verbundsystems einzurichten,
6. Monitoringprogramme durchzuführen, die Aufschluss geben über geeignete Methoden zur schnellstmöglichen Renaturierung devastierter Flächen und
7. die Erhaltung, Pflege und Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften, einschließlich der hier lebenden Tier- und Pflanzenarten.