Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hohe Dubrau“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hohe …§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Hohendubrau, Mücka und Quitzdorf am See im Niederschlesischen Oberlausitzkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Hohe Dubrau“.