Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes „Fichtelberg mit Schönjungferngrund“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes …§ 1 Erklärung der Ausgliederung
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Kurort Oberwiesenthal im Landkreis Annaberg wird aus dem Naturschutzgebiet „Fichtelberg mit Schönjungferngrund“ ausgegliedert.