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§ 1 Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes … (Sachsen) — Erklärung der Ausgliederung

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes „Fichtelberg mit Schönjungferngrund“

Landesrecht Sachsen

Stand: 04.05.2001 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Kurort Oberwiesenthal im Landkreis Annaberg wird aus dem Naturschutzgebiet „Fichtelberg mit Schönjungferngrund“ ausgegliedert.