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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 9 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15176/9#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 4 dieser Verordnung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15176/9#abs-2 (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes „Schmielteich Polenz“ vom 22. August 1997 (SächsABl. S. 1008) außer Kraft.

Leipzig, den 19. September 2000

Regierungspräsidium Leipzig

Steinbach

Regierungspräsident

Verkündungshinweis:

Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird.

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§ 8