Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Teilaufhebung des Naturschutzgebietes „Hermannsdorf“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Teilaufhebung des Naturschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15174/2#abs-1 (1) Das Aufhebungsgebiet hat eine Größe von etwa 145,5 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 17. April 2000 auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser, Gemarkung Weißwasser, Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis, in der Flur 14 das Flurstück Nr. 10/3 teilweise und in der Flur 15 die Flurstücke 16/1 teilweise und 16/4 teilweise.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15174/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspäsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15174/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karte wird nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.