Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Teilaufhebung des Naturschutzgebietes „Hermannsdorf“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Teilaufhebung des Naturschutzgebietes …§ 1 Aufhebung
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser, Gemarkung Weißwasser, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, werden aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen.