Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Luppeaue“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 10 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15172/10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 5 dieser Verordnung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15172/10#abs-2 (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt der das NSG „Luppeaue“ betreffende Teil der Festlegungen des Regierungsbevollmächtigten zu Naturschutzgebieten des Verwaltungsbezirkes Leipzig vom 2. Oktober 1990 außer Kraft.
Leipzig, den 13. Juni 2000
Regierungspräsidium Leipzig
Steinbach
Regierungspräsident
Verkündungshinweis:
Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird.
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