Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für …

Artikel 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15119/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15119/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 16. Januar 2015

Der Landtagspräsident

Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz

Barbara Klepsch

Artikel 1