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Artikel 2 SN-15119 (Sachsen)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 16. Januar 2015

Der Landtagspräsident

Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz

Barbara Klepsch