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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14125/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 93 m x 37 m (0,34 ha). Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 51/5 auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Abtnaundorf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14125/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Leipzig, Stand vom 20. August 1998, im Maßstab 1 : 2 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3