Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue-Machern“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14125/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 93 m x 37 m (0,34 ha). Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 51/5 auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Abtnaundorf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14125/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Leipzig, Stand vom 20. August 1998, im Maßstab 1 : 2 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.