(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 93 m x 37 m (0,34 ha). Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 51/5 auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Abtnaundorf.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Leipzig, Stand vom 20. August 1998, im Maßstab 1 : 2 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.