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Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt …

Präambel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Freistaat Sachsen und der Freistaat Thüringen haben die Intensivierung der Zusammenarbeit der Länder beschlossen. Ausgehend von der bereits bestehenden und erfolgreichen Zusammenarbeit der Justizressorts im Bereich Justizvollzug soll eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt erbaut und betrieben werden. Ziel ist es, einen modernen, humanen, wirtschaftlichen und sicheren Justizvollzug durch beide Länder zu gewährleisten. Um den Geist des gemeinsamen Betriebs der Justizvollzugsanstalt weiter mit Leben zu erfüllen, werden bei Bau und Betrieb der Anstalt sowohl die wirtschaftlichen als auch die Beschäftigungsinteressen beider Länder gleichberechtigt berücksichtigt. Insbesondere werden, soweit es rechtlich zulässig ist, Ausschreibungen und sonstige Vergabeverfahren für Beschaffungen und Leistungen in beiden Ländern vorgenommen.

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