Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die …

§ 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit vom 18. Oktober 2010 (SächsGVBl. S. 313) außer Kraft.

Dresden, den 8. Januar 2014

Der Staatsminister der Justiz und für Europa

Dr. Jürgen Martens

§ 9