Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über energierechtliche Zuständigkeiten
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über …§ 2 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über energierechtliche Zuständigkeiten vom 8. Dezember 2000 (SächsGVBl. 2001 S. 14), geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2001 (SächsGVBl. 2002 S. 55), außer Kraft.
Dresden, den 3. April 2006
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk