Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung der Lernmittel an die Kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden
Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung der Lernmittel an die Kreisfreien …§ 1 Pauschale zur Ergänzung der Lernmittel
Stand: 26.08.2026
Die Kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden erhalten im Jahr 2013 für das Schuljahr 2012/2013 und im Jahr 2014 für das Schuljahr 2013/2014 jeweils eine Ergänzungspauschale in Höhe von 5 000 000 EUR zur Unterstützung der Lernmittelversorgung. Die Schulträger nach Satz 1 haben den Schulleitern die Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung zu überlassen.