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Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung der Lernmittel an die Kreisfreien …

§ 1 Pauschale zur Ergänzung der Lernmittel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden erhalten im Jahr 2013 für das Schuljahr 2012/2013 und im Jahr 2014 für das Schuljahr 2013/2014 jeweils eine Ergänzungspauschale in Höhe von 5 000 000 EUR zur Unterstützung der Lernmittelversorgung. Die Schulträger nach Satz 1 haben den Schulleitern die Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung zu überlassen.

§ 2