Gesetze / Landesrecht Sachsen / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag§ 10a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Stand: 26.08.2026
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.