Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12055/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von 1 690,70 m² und umfasst einen Teil des Flurstückes 282/2 der Gemarkung Thürmsdorf. Es befindet sich am nördlichen Ortsrand der oberen Ortslage von Thürmsdorf und erstreckt sich westlich des Bärensteinweges.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12055/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Juli 2011 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.