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# § 2 SN-12055 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von 1 690,70 m² und umfasst einen Teil des Flurstückes 282/2 der Gemarkung Thürmsdorf. Es befindet sich am nördlichen Ortsrand der oberen Ortslage von Thürmsdorf und erstreckt sich westlich des Bärensteinweges.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Juli 2011 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.

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Zitiervorschlag: § 2 SN-12055 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12055/2

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