Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Bayern über die Zugehhörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Bayern über …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1198/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1198/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 19. Oktober 1998

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer

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