Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag
Zustimmung zum GlücksspielstaatsvertragEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Vom 14. Dezember 2007
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11666/eingangsformel#abs-1 (1) Dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV ), der am 31. Juli 2007 von den in diesem Staatsvertrag genannten Ländern geschlossen wurde, wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11666/eingangsformel#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.