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Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Vom 14. Dezember 2007

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11666/eingangsformel#abs-1 (1) Dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV ), der am 31. Juli 2007 von den in diesem Staatsvertrag genannten Ländern geschlossen wurde, wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11666/eingangsformel#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.